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Häusliches Arbeitszimmer: Auf diese Aufzeichnungspflichten kommt es an Oktober 2026
Selbstständige, die ihre Tätigkeit ausschließlich in ihrem häuslichen Arbeitszimmer ausüben, können laufende Aufwendungen sowie Kosten der Ausstattung steuerlich geltend machen. Für die Geltendmachung der tatsächlichen Aufwendungen oder einer Jahrespauschale von 1.260,00 Euro müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. Erfahren Sie in Steuernews-TV mehr dazu.